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Mit der StVO-Novelle ändern sich ab dem 28. April ... (Off Topic)

Micha @, Dienstag, 28.04.2020, 19:44 (vor 1456 Tagen)

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/
https://www.bussgeldkatalog.org/news/stvo-novelle-tritt-am-28-april-in-kraft-neue-bussg...

Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern u. anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.


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Mehr als 650 verschiedene Verkehrsschilder gibt es in Deutschland.

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Du kannst die Brandung nicht aufhalten, aber du kannst surfen lernen.


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