"Zu verschenken"-Kisten (Allgemein)
Hallo Apfelsine,
beim Aufstellen einer sicher gut gemeinten "Zu verschenken"-Kiste läuft man Gefahr, ein Bußgeld ab 200 € aufwärts zu kassieren (bei Elektrogeräten ab 5000 €), weil es sich dabei um "wilden Müll" handele. Es gibt einige Regeln, die beachtet werden müssen, um eine Strafe zu umgehen: Nah an der Hauswand, darf nichts blockieren, nicht bei Regen, muss zügig mitgenommen bzw. vom Besitzer spätestens nach einem Tag entsorgt werden. Man könne auch den Antrag auf private Nutzung eines Teils des Bürgersteigs stellen, was allerdings Kosten im dreistelligen Bereich verursacht. Also vielleicht lieber anderweitig verschenken oder doch direkt in die Tonne werfen. Ich hab das hin und wieder auch gemacht, ist hier im Dorf allerdings sinnlos, weil an dieser Kreuzung kaum jemand zu Fuß vorbeikommt.
Dankeschön für Deinen Hinweis. Gut zu wissen.
Ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland, bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt?
Ich stelle so eine Kiste entweder auf unsere Holzbank vor dem Haus oder lehne sie an die Bank an. Beides steht dann auf unserem Grundstück.
Bei anderen Menschen habe ich so eine Kiste auch auf der Gartenmauer gesehen oder bei der Einfahrt.
Grüße Uschi 
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- "Zu verschenken"-Kisten -
Apfelsine,
28.07.2022, 12:18
- "Zu verschenken"-Kisten - Uschi, 28.07.2022, 16:50
- "Schenkung von Gebrauchsgütern“ - Micha, 29.07.2022, 11:34