Donnerstag: Geländer und Haftung (Allgemein)

Uschi @, Freitag, 31.01.2025, 13:59 (vor 310 Tagen) @ Sonne
bearbeitet von Uschi, Freitag, 31.01.2025, 14:04

Hallo Sonne,

Jetzt hat mein Sohn angerufen, er kommt vorbei und schaut sich die Kellertreppe an, damit er ein Geländer hinmachen kann und ich somit besser in den Keller hoch und runter gehen kann.

.

Abends - kommt mein Sohn vorbei und schaut sich das Geländer in den Keller an

.

ist es nicht Sache der Vermieterin (des Vermieters) ein Geländer anzubringen? Brauchst Du nicht das Einverständnis?

Ja Uschi, du hast ja recht, aber meine Mitbewohnerin im Haus ist damit einverstanden und sie ist auch Mitbesitzerin des Hauses und es sind mehr als 3 Stufen in den Keller, da ist es nötig. Meine Vermieterin will es von einer Firma machen lassen, da kostet es mindestens 500 €, bei meinem Sohn kostet es nur 100 €, da er nur das Material berechnet was er kaufen muss. Ich weiß das es nicht rechtens ist, aber ein gutes Stück günstiger und meine Mitbewohnerin ist leider nicht wohlhabend, deshalb die günstige Variante.

Viele Grüße
Sonne

=====

die Eigentümer können die Kosten für ein Geländer steuerlich absetzen!

Sollte Dein Sohn irgendwas falsch machen, oder Dein Sohn beschädigt etwas, haftet Dein Sohn.

Wer übernimmt die Materialkosten? Wer übernimmt die Zeit, die Dein Sohn investiert, bzw. bezahlt ihn für seine Arbeit? Sichert Dein Sohn sich ab?

Du brauchst auf meine Fragen nicht antworten …

Viele Grüße

Uschi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum