Eure Erfahrungen mit Sozialbetreuern (Allgemein)
Astarte, Mittwoch, 23.07.2008, 11:17 (vor 6656 Tagen)
Die weiter unten genannte Reportage erinnerte mich wieder an ein Thema, dass mich bis vor kurzen sehr intensiv beschäftigt hatte:
Welche Aufgaben hat ein Sozialbetreuer?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit, falls Ihr welche habt?
In der Reportage kam ein Sozialbetruer einmal die Woche und packte für 2 Stunden mit an. Mein Gemahl hingegen wurde gerichtlich zu einem Betreuer verurteilt wegen der Gefahr der Verwahrlosung. Der aber besichtigte in 3 Jahren nur einmal die Wohnung, stellte sehr schnell die wöchtentliche Treffen auf 1 mal im Monat in dessen Büro um, wo ausschließlich Finanzkram geregelt wurde. Naturlich nur, wenn Herr Mess es auch schaffte, seine Unterlagen und Behördenbriefe dort hinzubringen. Und selbst dann gab es noch einige Patzer, wo der Betreuer hätte helfen müssen. Angeblich sollte der Betreuer auch helfen einen Therapieplatz zu finden. Denkste. Im Gegenteil. So wie ich das mitbekam, hat er sogar eher davon abgeraten. Außerdem sorgte er absichtlich (?!) für eine weitere Isolation. Übersah bei einem völligem Nervenzusammenbruch die Hilfsbedürftigkeit/Ernst der Lage und vieles mehr. Fragen seitens Angehörigen beantworte er mit: "Ich kümmere mich um alles." - "Was alles?" - "Alles eben. Ich hab 25 Jahre Berufserfahrung, ich werd schon wissen was ich tue."
Als ich dann gestern im Fernseh den Betreuer sah und hörte, konnte ich nur mit stummer Wut die Fäuste ballen. Ja, so stellt man sich einen Betreuer vor. Auch Aussagen, es sei ihre Aufgabe, wenigstens auf die Hygiene zu achten. Bei meinem Gemahl kümmerte es niemanden, wie verschlimmelt die zugemüllte Wohnung ist
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Betreuern gemacht?
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Peter, Mittwoch, 23.07.2008, 15:44 (vor 6656 Tagen) @ Astarte
In der Reportage kam ein Sozialbetruer einmal die Woche und packte für 2 Stunden mit an. Mein Gemahl hingegen wurde gerichtlich zu einem Betreuer verurteilt wegen der Gefahr der Verwahrlosung.
hallo astarte,
was du im fernsehen gesehen hast, war zwar eine sehr sinnvolle hilfe, die man sicher vielen messies wünschen würde, aber hatte nichts mit der rechtlichen betreuung zu tun, die für deinen mann bestellt wurde. ("verurteilt" ist hier der völlig falsche ausdruck, weil eine betreuung immer nur dem wohl des betreuten dienen muss)
hier kannst du dich etwas schlau machen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung
oder gib einfach betreuungsrecht, rechtliche betreuung u.ä. bei google ein.
normalerweise sind die angehörigen die rechtlichen betreuer in solchen fällen, d.h. du könntest die betreuung beantragen. (falls dein mann einverstanden ist).
die betreung erstreckt sich entweder auf teilbereiche (finanzen, behörden, aufenthaltsbestimmung, gesundheit) oder auf alle bereiche, was aber eine starke hilfsbedürftigkeit vorraussetzt.
ein betreuer hat nicht die aufgabe, die wohnung aufzuräumen oder zu entmüllen, wohl aber kann es seine aufgabe sein, eine solche hilfe zu organisieren.
eine andere möglichkeit wäre das sogenannte "betreute wohnen", da ist es vorgesehen,dass der betreute je nach bedürftigkeit ein-oder mehrmals in der woche besuch vom amt für soziale dienste erhält und tatkräftige unterstützung erhält.
billig ist das aber nicht und es wird nur bei mittellosigkeit vom sozialamt bezahlt.
deshalb wäre zu überlegen, ob nicht eine putzhilfe günstiger wäre.
peter (linker arm verhindert heute, daher alles klein)
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Astarte, Mittwoch, 23.07.2008, 19:13 (vor 6656 Tagen) @ Peter
Tja, da sagt Du was. Genau das frage ich mich ja die ganze Zeit: Für welche Aufgaben genau ist welche Art von Betreuung zuständig?
In dem von mir genannten Fall: Falls nur die "Vermögensvorsorge" gilt, ist es wohl in Ordnung. Da aber der Betreuer vom Gericht bestellt wurde aufgrund der verwahrlosten Wohnung, nehme ich nicht an, dass hier nur und ausschließlich die "Vermögensvorsorge" vorliegt. Wenn also auch der Gesundheitsbereich betroffen ist, so wie mir das behauptet gesagt wurde, dann gehe ich von grober Fahrlässigkeit und Inkompetenz (oder Boshaftigkeit) aus. Allerdings habe ich nie etwas Schriftliches zu sehen bekommen.
Fernerhin weigert sich besagter Sozialpädagoge, den Angehörigen Auskunft zu geben, für was er nun genau zuständig ist. Also, wirklich weigern darf es sich vermutlich nicht, aber wenn die Angehörigen nun mal keine Ahnung haben, kann man sie schnell abspeisen und ein U für ein X verkaufen. Dazu noch die Betonung der vermeintlichen Kompetenz, und so mancher lässt sich davon abschrecken. Hab noch nie verstanden, was das für ein Argument sein soll: "Schließlich hab ich 25 Jahre Berufserfahrung. Ende der Diskussion". Es heißt doch indirekt nichts anderes als "Sie sind dumm, haben eh keine Ahnung und ich bin unfehlbar. Also! Klappe halten!"
Aber was genau ist denn nun eine "rechtliche Betreuung" im Vergleich zu dem, was ich gestern gesehen habe? Sozusagen "Vormund" versus "Streetworker"?
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Peter, Donnerstag, 24.07.2008, 19:37 (vor 6655 Tagen) @ Astarte
Hallo Astarte,
"Aber was genau ist denn nun eine "rechtliche Betreuung" im Vergleich zu dem, was ich gestern gesehen habe? Sozusagen "Vormund" versus "Streetworker"?"
So ist es wohl. Vormund wird nur nicht mehr gesagt, sondern es nennt sich heute Betreuung. Dein Mann soll dir doch mal das Schriftstück vom Gericht zeigen, dort ist nämlich der genaue Aufgabenkreis benannt. Übrigens kann die Betreuung jederzeit durch eine Person nach Wahl (des Betreuten) abgelöst werden. Wichtig ist nämlich ein Vertrauensverhältnis.
Über den zeitlichen Einsatz eines Berufsbetreuers gibt es auch Vorschriften. Wer bezahlt das Ganze denn? Der Betreuer muss auch jedes Jahr dem Gericht gegenüber einen detaillierten Bericht erstellen, mit genauer Vermögensaufstellung und aller Tätigkeiten, die er für den Betreuten getan hat.
Falls ihr so etwas wie im Fernsehfilm sucht, so würde ich mal nach dem Begriff "Soziotherapie" googeln. Bei bestimmten Indikationen wird dieses vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt. (mit dem üblichen Eigenanteil von 10 € pro Tag) Das ist dann eine tatkräftige Hilfe zur Alltagsbewältigung.
Peter
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Astarte, Donnerstag, 24.07.2008, 22:09 (vor 6655 Tagen) @ Peter
Grüß Dich!
Ehm... naja.. mein Gemahl redet - u.a. dank der Einschmischung dieses "Betreuers" und der Abwesenheit eines dringend benötigten Therapieplatzes - seit 5 Monaten nicht mehr mit mir, geschweige denn mit seiner Tochter.
Doch selbst wenn: Da mein Herr Gemahl zur Gattung extremer Messi mit sämtlichen dazugehörigen Psychosymptomen zählt(e), hätte er mir die Unterlagen auch sonst nicht gezeigt, denn hier haben wir es mit einem typischen "Ausredenerfinder" bis zum Erbrechen und bloss mit NIEMANDEN reden und den Schein waren, es sei alles in Ordnung. Ob er immer ehrlich zu seinem Betreuer war, darf mal dahin gestellt sein.
Über den zeitlichen Einsatz eines Berufsbetreuers gibt es auch Vorschriften. Wer bezahlt das Ganze denn? Der Betreuer muss auch jedes Jahr dem Gericht gegenüber einen detaillierten Bericht erstellen, mit genauer Vermögensaufstellung und aller Tätigkeiten, die er für den Betreuten getan hat.>>>
Es wird - soweit ich weiß - von der Gerichtskasse bezahlt. Das mit dem Bericht erstellen ist mir dabei neu.
Aber soweit ich das aus meinem Mann damals rauskitzeln konnte, war es kein Vormund im Sinne mit Vollmachten, denn die Vollmachten sollten erst gegen Ende erteilt werden, falls er in die Klinik gekommen wäre. Also ne Vollmacht hatte der Betreuer nicht.
Verzeih, ich bin heuer ein wenig gereizt, aber was soll denn dann der ganze Scheiss? Das allereinzige, was dieser Betreuer getan hat, war die SChuldenregeln (und nicht mal das hat er richtig gemacht), und gemeinsam die Post öffnen. Was natürlich vorraussetzt, dass sie erst mal irgendwie vom Briefkasten in des Betreuers Büro kamen, was nicht selbstverständlich ist. (Bei meinem Zwangsumzug habe ich ganze Tüten voll Papierkram in meinem Keller gefunden, dorthin wurde nämlich immer sein Auto entmüllt).
Also, ich verstehe das echt nicht. Zum einem ist da jemand, der WIRKLICH Hilfe braucht. Und dem wird z.B. unterschwellig aber deutlich von Therapie abgeraten. Die Angehörigen über Jahre hinweg ausgeschlossen. Bei einer Hausdurchsuchung (falscher Verdacht) war die Polizisten so schockiert über die WOHNUNGSZUSTÄNDE, die dort herrschten, dass sie eben diese Maschinerie zum Laufen brachten. So kam es zum Betreuer. Was hat dies aber mit Vermögensverwaltung zu tun?
Ich verstehe es nicht, und offenbar scheint die einzige Möglichkeit es rauszukriegen oder mich zu blamieren diejenige, vor Gericht zu ziehen. Worauf ich aber so absolut keine Lust habe
Lieben Gruß,
Astarte
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Xandria, Freitag, 25.07.2008, 13:05 (vor 6654 Tagen) @ Astarte
Hallo Astarte,
habe mir gerade den Thread durchgesehen. Ich hatte auch mal überlegt eine gerichtliche Betreuung für meine Mutter zu beantragen, dabei habe ich folgendes erfahren.
Ein Betreuer muss beim Amtsgericht beantragt werden - in eurem Fall ist dies wohl durch die Polizei geschehen.
Ein Richter und der voraussichtliche zuständige Betreuer kommen dann zu dem zukünftig zu Betreuenden um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist.
Man hat mich damals darauf hingewiesen, dass ein Richter bei dem ersten Besuch dabei sein "muss", wenn nicht sollte ich darauf bestehen. - Das war bei euch wohl nicht der Fall.
Eine Betreuung kann für verschiedene Bereiche erfolgen. Damals wurde mir 4 oder 5 Bereiche genannte, die ich aber nicht mehr so genau weiß.
1. Betreuung nach außen, d. h. vor Gerichten, Ämtern u. S. w.
2. Betreuung in finanziellen Angelegenheiten Schulden, Banken u. Versicherungen
Diese beiden Punkte bedeuten für den zu Betreuenden gleichzeitig eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Die anderen Bereiche betrafen das Organisierung von Hilfe/Unterstützung im pflegerischen und häuslichen Bereich, d. h. der Betreuer selbst räumt nicht auf - aber er organisiert (zumindest sollte er das) Hilfe, falls notwendig.
Falls man mit dem Betreuer nicht zufrieden ist, kann man sich an das Amtsgericht wenden und dort einen anderen beantragen, man muss dafür allerdings zwingende und gute Gründe haben.
Bevor du vors Gericht ziehst im Sinne einer Klage würde ich dir raten: Setze dich mit dem Amtsgericht in Verbindung (vorerst vielleicht telefonisch) und erfrage für welche Bereich im Fall deines Mannes Betreuung beantragt wurde und welcher Richter für deinen Mann zuständig ist. Offensichtlich geht hier die Betreuung am eigentlichen Problem vorbei. Dann verfasse einen Brief in dem du die Bestellung eines anderen Betreuers anregst und führe alles an, was du hier schon gepostet hast. Mach auch aus den Sorgen um deinen Mann und dem Ärger über den jetzigen Betreuer keinen Hehl.
Als Noch-Ehefrau (wenn ich das richtig in Erinnerung habt - lebt ihr getrennt) kannst du vielleicht was bewirken.
Gruß Xandria
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Astarte, Freitag, 25.07.2008, 14:32 (vor 6654 Tagen) @ Xandria
Es ist immer noch die Frage OB ich aktiv werden soll oder es mir - nach so einer Trennung unter aller Sau (pardon!) - egal sein lassen soll. Ganz ehrlich gesagt, kann ich mir den Stress derzeit auch nicht erlauben und muss sehen, wie ich selbst auf die Füße komme.
Unsicher machen mich - neben inzwischen entsprechend verhärteten Fronten und Verbitterung - dabei dabei folgende Dinge:
a) Ich bin "nur" die Noch-Ehefrau
b) Er verbittet sich explizit jede Einmischung (schon vorher). Er wird mit tödlicher Sicherheit ziemlich sauer sein, und das wird die Fronten nur noch mehr verhärten, wo ich doch eher Einigungen anstrebe.
c) Es könnte sein, dass er sehr hartnäckig Lügen erzählt, vielleicht auch weil er's selbst glaubt, evt. auch mit Unterstützung des Betreuers, den er sich bereits entsprechend manipulierte.
c) In seinem - sagichjetztmal - "Wahn" findet er den Betreuer richtig gut und als "den einzigen, der auf meiner Seite steht." Natürlich findet er es gut, dass er weiterhin seine Vermeidungsstrategien frönen kann und sich dabei auch noch darauf berufen kann: "Guck, ich hab Betreuer, ich tue ja was. Und der meint auch...Also: Klappe halten."
Ich erwäge nun aber - aufgrund dringender Empfehlung des Jugendamtes - das Besuchrecht zum Kind auch offiziell per Gewicht zu untersagen. Bisher ist das absolute Kontaktverbot nur mündlich, aber da er ja krankhaft jedweder unangenehmen Situation aus dem Weg geht, hält er sich dran.
Wenn ich ohnehin einen Anwalt einschalten muss, sozusagen schon mal dabei bin, erwäge ich all diese anderen Dinge gleich ebenfalls über den Anwalt zu regeln. Beispielsweise den Anwalt die Akten vom Amtsgericht anfordern zu lassen und Anforderung eines psychologischen Gutachtens. Kommt - glaube ich - ohnehin besser als von mir Privatperson. Oder was meinst Du / meint Ihr?
Außerdem überlegte ich: Selbst wenn dieser Betreuer nur für das Vermögen eingesetzt wurde, also am eigentlichen Problem vorbei, dann mangelt es ja immer noch an der "richtigen Betreuung", die diese Polizistin damals wohl eigentlich bewirken wollte.
Ich selbst traue mir nicht zu, da etwas zu bewirken. Aber vielleicht könnte da ein Anwalt hilfreich sein? Oder MUSS ich das selber machen?
LG,
Ash
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
muecke, Freitag, 25.07.2008, 16:26 (vor 6654 Tagen) @ Astarte
Hallo,
wenn du den Anwalt bezahlen kannst, dann lass ihn die unangenehmen Sachen erledigen.
Wenn dein Ex sich so sperrt, ist es nach dem, was ich von dir gelesen habe vielleicht für dich besser jeden Kontakt zu vermeiden .
Ich wünsch dir mut und Kraft wieder auf die Beine zu kommen.
LG muecke
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Xandria, Freitag, 25.07.2008, 16:29 (vor 6654 Tagen) @ Astarte
Hallo Astarte,
nachstehend möchte ich dir als Außenstehende!!! nur mal meine Sicht der Dinge unter Einbeziehung deiner vorherigen Postings darlegen. Vielleicht hilft dir das beim Treffen einer Entscheidung.
Es ist immer noch die Frage OB ich aktiv werden soll oder es mir - nach so einer Trennung unter aller Sau (pardon!) - egal sein lassen soll. Ganz ehrlich gesagt, kann ich mir den Stress derzeit auch nicht erlauben und muss sehen, wie ich selbst auf die Füße komme.
Klarer Fall zu erst kommst Du und das Kind, aber du hast in deinen vorherigen Postings immer wieder geschrieben, dass du dir Sorgen machst, dass er keinen hat, der sich sonst um ihn kümmert u.s.w. Damals habe ich dir geraten - gerade weil er die Trennung von dir wollte (und nicht umgekehrt) dir alles am hinteren Süden vorbeigehen zu lassen. Frage ist, wenn du nicht reagierst was passiert dann? Und wenn das Schlimmste eintritt was du dir vorstellen kannst - du erwähntest mal, dass er auch selbstmordgefährdet ist - kannst du damit leben? Wie sehr machst du dich für sein Leben noch verantwortlich? Damit du dir später nicht eventuell Vorwürfe machst (ach hätte ich doch...) solltets du mit so geringen Aufwand wie möglich reagieren. Dann hast du aber reagiert und kannst dann sagen (ich hab doch versucht...gemacht... etc.).
Unsicher machen mich - neben inzwischen entsprechend verhärteten Fronten und Verbitterung - dabei dabei folgende Dinge:
a) Ich bin "nur" die Noch-Ehefrau
Du bist die Noch-Ehefrau - ihr seid immer noch verheiratet. War es nicht mal so, dass Eheleute für die in der Ehe entstandenen Schulden gemeinsam aufkommen müssen, d. h. wenn dein Mann nicht zahlt - musst du zahlen. Warum gilt das dann nicht auch für gemeinsame Rechte. Auch als Noch-Ehefrau hast du doch das Recht dich um das Wohlergehen deines Mannes zu sorgen.
b) Er verbittet sich explizit jede Einmischung (schon vorher). Er wird mit tödlicher Sicherheit ziemlich sauer sein, und das wird die Fronten nur noch mehr verhärten, wo ich doch eher Einigungen anstrebe.
c) Es könnte sein, dass er sehr hartnäckig Lügen erzählt, vielleicht auch weil er's selbst glaubt, evt. auch mit Unterstützung des Betreuers, den er sich bereits entsprechend manipulierte.
c) In seinem - sagichjetztmal - "Wahn" findet er den Betreuer richtig gut und als "den einzigen, der auf meiner Seite steht." Natürlich findet er es gut, dass er weiterhin seine Vermeidungsstrategien frönen kann und sich dabei auch noch darauf berufen kann: "Guck, ich hab Betreuer, ich tue ja was. Und der meint auch...Also: Klappe halten."
Da ihr ja getrennt seid kann es dir tatsächlich am hinteren Süden vorbei gehen was dein Noch-Mann denkt oder ob er sauer ist. Wichtig ist was DU für richtig empfindest. Glaubst du allen Ernstes noch an eine Einigung? nach deinen Schilderungen scheint der Zug in meinen Augen auch als nur Außenstehende schon längst abgefahren zu sein.
Ich erwäge nun aber - aufgrund dringender Empfehlung des Jugendamtes - das Besuchrecht zum Kind auch offiziell per Gewicht zu untersagen. Bisher ist das absolute Kontaktverbot nur mündlich, aber da er ja krankhaft jedweder unangenehmen Situation aus dem Weg geht, hält er sich dran.
Wer hat das Kontaktverbot ausgesprochen? Du oder das Jugendamt? So ein Kontaktverbot kommt ja nicht wegen nichts zustande. Da muss die Situation schon sehr schlimm sein. Willst du wirklich eine Einigung mit Ihm? Ist das auch im Sinne deines Kindes?
Wenn ich ohnehin einen Anwalt einschalten muss, sozusagen schon mal dabei bin, erwäge ich all diese anderen Dinge gleich ebenfalls über den Anwalt zu regeln. Beispielsweise den Anwalt die Akten vom Amtsgericht anfordern zu lassen und Anforderung eines psychologischen Gutachtens. Kommt - glaube ich - ohnehin besser als von mir Privatperson. Oder was meinst Du / meint Ihr?
Das stimmt. Ich selbst bin Anwaltsgehilfin. Es bewirkt schon mehr, wenn ein Anwalt schreibt, als wenn man als Privatperson schreibt. Wenn du eh schon einen beauftragen musst, kannst du dich im Betreuungsfall deines Mannes zumindestens beraten lassen. Aber Akten vom Amtsgericht anfordern lassen und Anforderung eines Gutachtens ist meines Erachtens schon zu viel des Guten. Das kostet ja auch alles Unsummen an Geld. Ein Schreiben an den für den Fall deines Mannes zuständigen Richter des Amtsgerichtes von deinem Anwalt würde wahrscheinlich auch genügend.
Außerdem überlegte ich: Selbst wenn dieser Betreuer nur für das Vermögen eingesetzt wurde, also am eigentlichen Problem vorbei, dann mangelt es ja immer noch an der "richtigen Betreuung", die diese Polizistin damals wohl eigentlich bewirken wollte.
Das kann man aber nachträglich ändern, wenn dem Gericht bekannt ist, dass der Betreuungsbedarf da ist. Man muss dem Gericht/ dem zuständigen Richter das aber bekannt machen. Wie ist eigentlich damals die Begutachtung abgelaufen?
Ich selbst traue mir nicht zu, da etwas zu bewirken. Aber vielleicht könnte da ein Anwalt hilfreich sein?
Du kannst mehr als du denkst - Frage ist, willst du es tun? Lass dich von deinem Anwalt beraten, er wird schon wissen was zu tun ist bzw. was Sinn macht.
Gruß Xandria
Ash
Re: Ein Sozialbetreuer ist etwas anderes
Astarte, Freitag, 25.07.2008, 17:35 (vor 6654 Tagen) @ Xandria
Danke für die ausführliche Antwort!
Ja, Du hast mit Deiner Beurteilung absolut Recht. Seit ich das letzte Mal hier war, sind ja nun auch schon ein paar Wochen vergangen. Damals stand die Sorge noch etwas mehr im Vordergrund, aber auch meine Verzweiflung, wie es weitergehn soll, war noch größer. Dafür war es an Streit und Zwietracht noch etwas weniger...*sfz*
Ich kam zu dem selben Schluss wie Du: geringstmöglichste Aufwand, um mir selbst noch in die Augen schauen können. Dazu gehört allerdings ebenfalls, dass ich endlich mal die Informationen über den aktuellen Stand erhalte, was zu einer guten Entscheidungshilfe gehört. Dabei geht es mir mittlerweile nur noch um das Kind, dem ich eigentlich den Kontakt ermöglichen wollte. Was mich betrifft, schenke ich ihm mittlerweile zu Weihnachten gerne noch höchstpersönlich den Strick, um sich selbst zu erlösen, wenn's sein müßte.
Warum die harten Worte? Weil er seinem, meinem Kind wehtut, keinerlei Einsicht zeigt, und als Mutter hört dabei ganz sicher jede Liebe auf.
Anfangs ging es noch ein wenig hin und her, weil ich mir nicht anmaßen wollte, den Kontakt zu verbieten, mir aber gleichsam Sorgen um ihr Wohl machte. Durch immer wieder falsche Versprechungen und Hoffnungen konnte das Kind keinen klaren Schnitt ziehen, fühlte sich insofern verantwortlich, dass sie ihrem Papa helfen und heilen wollte, was eine 7 Jährige natürlich absolut überfordert. Es kam zu Auffälligkeiten in der Schule, das Jugendamt schaltete sich ein. Es redete mir dann gut zu, einen konsequenten Schnitt zu ziehen, sprich: Kontaktverbot. Das Jugendamt hat allerdings keinerlei Weisungsbefugnis, nur Beraterfunktion. Um es offiziell zu machen, muss ich vor Gericht.
Im Grunde ist nichts Schlimmes passiert, es ist auch nicht zu fürchten,
dass er dem Kinde was antue, nur sie litt/leidet eben furchtbar unter der Situation. Und für mich als Mutter ist es ein nicht ertragbarer Unsicherheitsfaktor, da ich ja keinerlei Information über den weiteren Verlauf seiner Psychose habe. Nachdem was bei mir ankommt,läuft es wohl nicht so gut, auch wenn er sich in seiner eigenen kleinen Realität stabil eingerichtet hat.
Im Grunde bedürfe es nur zweiterlei: a) Informationen über den aktuellen Krankheitsverlauf. So etwas sollte nun in der Tat mein gutes Recht als Mutter zu sein zu wissen! b) Dass ihm ein Fachmann mal erklärt, wie er mit der Situation und Tochter umzugehen hat, da er davon defakto keine Ahnung hat, und sich überhaupt nicht in andere hineinversetzen kann, wie etwas ankommt c) ein klein wenig Kompromissbereitschaft, dass er wenigstens mit mir telefoniert um Termine auszumachen
Selbst wenn er so sehr gefasst wirkt, bedeutet alleine ein Telefonat mit ihr so viel Gefühlsaufruhr, dass er das Blaue vom Himmel verspricht bis hin zu "Morgen werd ich mich mit Mama versöhnen. Ich hab sie sehr lieb!" (Kind superselig) und am nächsten Tag Hasstriaden auf mich, und "Das habe ich nie gesagt. Das Kind lügt!" (Kind am Boden zerstört) Keine Ahnung, ob er es wirklich so wahrnimmt oder nur vor lauter Gefühlsaufruhr so hinstellt. Das gilt es für mich z.B. herauszufinden.
Ergo: Was das Kind betrifft möchte ich also eine Einigung / Aufweichen der Fronten. Zu aller Wohle, da ich prinzipiell Kontakt Kind-Vater erhalten möchte. Was ihn und mich angeht definitiv nicht mehr.
Aber man kann auch nichts erzwingen. Offenbar möchte er derzeit auch gar keinen Kontakt zum Kind ("Ohne mich ist sie besser dran!"), leidet aber dennoch unter der Trennung und kommt aus diesem eindeutigen Depridenken nicht heraus. Und selbst wenn ihm am Kind läge: Seine Depressionen und Sonstiges sind eindeutig größer. In seinem Herz ist nur Platz für den Angst und Selbstmitleid. Nur manchmal nach außen überlagert von einem aufbeblasenen Pseudo-Ego aus Selbstschutz.
LG,
Astarte
PS: Seid die Kleine keinen Kontakt mehr hat, konnte sie lernen, mit den Veränderungen klar zu kommen und blüht nun richtig auf
))
Re: betreutes Wohnen
Peter, Donnerstag, 24.07.2008, 20:11 (vor 6655 Tagen) @ Peter
Hallo Astarte,
das ist vielleicht das, was du suchst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen
Peter