Re: Deutsche Mieterdatenbank speichert Messies?! (Allgemein)

Rumpel, Mittwoch, 01.10.2008, 22:27 (vor 6311 Tagen) @ Anke

Hallo zusammen,
gerade habe ich gelesen, was alles in der Deutschen Mieterdatenbank gespeichert werden KANN, nicht zwangsläufig MUSS. Aber jeder Vermieter hat das Recht, alle für evt. neue Vermieter wichtigen Fakten zu speichern, auch, ob er Messie ist!

Wo bitte hast du das gelesen?

Hoffentlich weiß das meine Vermieterin nicht ... Sie hat vorhin, als der Handwerker kam, einen Fleck auf meinem Teppichboden gesehen (obwohl ich schon darauf geachtet hatte, sie nicht in die Wohnung zu lassen). Daraufhin hat sie beschlossen, sie wolle einmal die Wohnung begehen, um sich anzuschauen, wie alles aussieht. Als ich hier eingezogen bin, war ein neuer Teppich drin, der sieht nun leider nicht mehr neu aus

Ich habe nicht Jura studiert, aber ich glaube ein Vermieter sollte sehr vorsichtig damit sein, was er dort einträgt.
Mietrückstände? Ja, das sind Fakten die er belegen kann, wenn er kann. Daß ihm deine Frisur nicht paßt ist eine Meinung, die unter Umständen an 'üble Nachrede' grenzt.
Wen darf man als Messie bezeichnen?
Ich glaube das ist ein juristisch sehr schwieriges Thema. Oder meinst du es gäbe eine genaue Definition in der
ICD (Internationale_statistische_Klassifikation_der_Krankheiten_und_verwandter_Gesundheitsprobleme)
ICD-10 Notation der F(00–99) Klasse: Psychische und Verhaltensstörungen

Und selbst wenn eine solche Klassifikation vorliegt darf sie nur dein Arzt in seine vertrauliche Krankenakte schreiben, aber nicht in irgendeiner halb-öffentlichen Datenbank eintragen.

Unter dem Stichwort Verwahrlosung findest du auch keinen einzigen Hinweis auf eine ICD-10-Klassifikation.

Du solltest dich lieber informieren über Datenschutz, Beleidigung, üble Nachrede etc. und welche Rechte du hast, und welche Rechte dein Vermieter, bezüglich deiner Wohnung.
Du bist Wohnungsbesitzer, dein Vermieter ist Wohnungseigentümer. Für die Miete tritt er den Großteil seiner Rechte an dich ab, er kann nicht grundlos und ohne angemessene Frist eine Wohnungsbesichtigung verlangen. Aber ich bin da wirklich kein Fachmann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum#Der_Begriff_des_Eigentums_nach_deutschem_Recht

Kopf hoch!
Rumpel

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