Re: Mietminderung, Nachzahlung? (Allgemein)

Rumpel, Freitag, 09.01.2009, 15:57 (vor 5593 Tagen) @ Xandria

Vorab, ich bin kein Jurist, und kenne die aktuelle Lage nicht:
Um eine Mietminderung zu risikolos zu machen, mußt du deinem Vermieter eine Frist setzen den Grund zu beseitigen. Außerdem mußt du ihn dabei unterstützen, z.B. durch Zugang zu den Heizkörpern, um klemmende Ventile gängig zu machen oder zu ersetzen, oder Heizkörper zu entlüften.

Das stimmt soweit! Ich habe sogar gehört, dass man den Betrag, um den man die Miete mindert, später, nach Behebung der Mängel, nachzahlen muss.

Das glaube ich nicht. Allerdings zahlst du die Miete ja im Voraus, und wenn der Grund der Mietminderung halt Mitte des Monats wegfällt, mußt du wohl für den Rest des Monats die volle Miete zahlen, also die halbe Mietminderung nachzahlen.
Eine unberechtigte oder zu hohe Mietminderung kann auch Kündigungsgrund sein, mit Sicherheit dann, wenn der geschuldete Betrag eine gewisse Höhe überschreitet.

Rumpel


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