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§ 554 .. . Re: wie Lang ... (Allgemein)

Micha @, Mittwoch, 28.01.2009, 11:32 (vor 5574 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit !

Weiß jemand von euch zufällig, wie lang im Vorfeld sich ein
Vermieter ankündigen muß, um solche Maßnahmen einzuleiten?

§ 554 - Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden,
die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie
oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden.
(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren
Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen.
[image] ~ Micha


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