Re: Uhrheberrecht? (Allgemein)

Paladin, Samstag, 28.02.2009, 16:57 (vor 6163 Tagen) @ Babette

Moin Babette,

im Prinzip ja, aber
Dies ist nur dann zulässig, wenn es sich dabei um Teilzitate unter Angabe der Quelle handelt. Dies ist hier der Fall... Sonst hätte ich das auch schon beanstandet
LG vom Paladin


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