OT: Mietminderung - vielleicht interessant? (Allgemein)

BigBird, Mittwoch, 07.01.2009, 20:59 (vor 5594 Tagen)

http://www.n-tv.de/824821.html

Viele Grüße,
CHristine

Mietminderung, meinst du das wirklich ernst?

Rumpel, Mittwoch, 07.01.2009, 23:53 (vor 5594 Tagen) @ BigBird

Re: OT: Mietminderung - vielleicht interessant?

http://www.n-tv.de/824821.html

Vorab, ich bin kein Jurist, und kenne die aktuelle Lage nicht:
Um eine Mietminderung zu risikolos zu machen, mußt du deinem Vermieter eine Frist setzen den Grund zu beseitigen. Außerdem mußt du ihn dabei unterstützen, z.B. durch Zugang zu den Heizkörpern, um klemmende Ventile gängig zu machen oder zu ersetzen, oder Heizkörper zu entlüften.

Viele Grüße,
CHristine

Ich würde mal raten: falsches Forum für deinen Tip :-(

Andererseits vielleicht motivierend Umstände zu schaffen, die Reklamation nicht mehr ausschließen
Rumpel

Re: Mietminderung, meinst du das wirklich ernst?

BigBird, Donnerstag, 08.01.2009, 08:08 (vor 5594 Tagen) @ Rumpel

Re: OT: Mietminderung - vielleicht interessant?

http://www.n-tv.de/824821.html

Vorab, ich bin kein Jurist, und kenne die aktuelle Lage nicht:
Um eine Mietminderung zu risikolos zu machen, mußt du deinem Vermieter eine Frist setzen den Grund zu beseitigen. Außerdem mußt du ihn dabei unterstützen, z.B. durch Zugang zu den Heizkörpern, um klemmende Ventile gängig zu machen oder zu ersetzen, oder Heizkörper zu entlüften.

Viele Grüße,
CHristine

Ich würde mal raten: falsches Forum für deinen Tip :-(
Andererseits vielleicht motivierend Umstände zu schaffen, die Reklamation nicht mehr ausschließen>Rumpel

Bei Baulärm muß man niemanden in die wohnung lassen [image]

Viele Grüße,
Christine

Re: Mietminderung, meinst du das wirklich ernst?

Rumpel, Donnerstag, 08.01.2009, 09:40 (vor 5594 Tagen) @ BigBird

Bei Baulärm muß man niemanden in die wohnung lassen [image]

Bist du sicher?
Vielleicht will der Vermieter deinen Lärm reduzieren in dem er dir steuersparend eine Dreifachverglasung einbauen will?

Ist zwar unwahrscheinlich, aber man sollte die Folgen der Reklamation durchdenken.
Baulärm ist vorübergehend, und u.U. nicht dem Einflußbereich des Vermieters zuzuordnen. Ein gestörtes Verhältnis zum Vermieter dauert länger und wird kostspielig.
Ich habe drauf verzichtet meinen Vermieter darauf hinzuweisen daß einige kleine Posten auf der Nebenkostenabrechnung von ihm zu tragen seien. Er hat in 20 Jahren nur einmal die Miete erhöht
LG Rumpel

Re: Mietminderung, meinst du das wirklich ernst?

BigBird, Donnerstag, 08.01.2009, 10:11 (vor 5594 Tagen) @ Rumpel

Bei Baulärm muß man niemanden in die wohnung lassen [image]

Bist du sicher?
Vielleicht will der Vermieter deinen Lärm reduzieren in dem er dir steuersparend eine Dreifachverglasung einbauen will?
Ist zwar unwahrscheinlich, aber man sollte die Folgen der Reklamation durchdenken.
Baulärm ist vorübergehend, und u.U. nicht dem Einflußbereich des Vermieters zuzuordnen. Ein gestörtes Verhältnis zum Vermieter dauert länger und wird kostspielig.
Ich habe drauf verzichtet meinen Vermieter darauf hinzuweisen daß einige kleine Posten auf der Nebenkostenabrechnung von ihm zu tragen seien. Er hat in 20 Jahren nur einmal die Miete erhöht>LG Rumpel

Ach weißt Du, was jeder draus macht muß er selbst wissen. Aber ich finde es schon mal gut zu wissen, was grundsätzlich mein Recht ist - auch wenn ich es dann nicht unbedingt einfordere.

Viele Grüße,
CHristine

Re: Mietminderung, meinst du das wirklich ernst?

Xandria, Freitag, 09.01.2009, 11:48 (vor 5593 Tagen) @ Rumpel

Vorab, ich bin kein Jurist, und kenne die aktuelle Lage nicht:
Um eine Mietminderung zu risikolos zu machen, mußt du deinem Vermieter eine Frist setzen den Grund zu beseitigen. Außerdem mußt du ihn dabei unterstützen, z.B. durch Zugang zu den Heizkörpern, um klemmende Ventile gängig zu machen oder zu ersetzen, oder Heizkörper zu entlüften.

Das stimmt soweit! Ich habe sogar gehört, dass man den Betrag, um den man die Miete mindert, später, nach Behebung der Mängel, nachzahlen muss.

Re: Mietminderung, Nachzahlung?

Rumpel, Freitag, 09.01.2009, 15:57 (vor 5593 Tagen) @ Xandria

Vorab, ich bin kein Jurist, und kenne die aktuelle Lage nicht:
Um eine Mietminderung zu risikolos zu machen, mußt du deinem Vermieter eine Frist setzen den Grund zu beseitigen. Außerdem mußt du ihn dabei unterstützen, z.B. durch Zugang zu den Heizkörpern, um klemmende Ventile gängig zu machen oder zu ersetzen, oder Heizkörper zu entlüften.

Das stimmt soweit! Ich habe sogar gehört, dass man den Betrag, um den man die Miete mindert, später, nach Behebung der Mängel, nachzahlen muss.

Das glaube ich nicht. Allerdings zahlst du die Miete ja im Voraus, und wenn der Grund der Mietminderung halt Mitte des Monats wegfällt, mußt du wohl für den Rest des Monats die volle Miete zahlen, also die halbe Mietminderung nachzahlen.
Eine unberechtigte oder zu hohe Mietminderung kann auch Kündigungsgrund sein, mit Sicherheit dann, wenn der geschuldete Betrag eine gewisse Höhe überschreitet.

Rumpel

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Re: OT: Mietminderung (n/t)

Micha @, Donnerstag, 08.01.2009, 15:41 (vor 5594 Tagen) @ BigBird

Re: OT: Mietminderung - vielleicht interessant?

Mila, Donnerstag, 08.01.2009, 18:25 (vor 5593 Tagen) @ BigBird

Hi Christine,

ich fand den link unterhaltsam, aber das sind Einzel-Urteile, die nicht unbedingt komplett übertragbar sind, auch wenn Anwälte ihren Klienten gern Zahlen unter die Nase halten, um vermeintlich erfolgreiche Klagen anzuzetteln.

Bei Mängeln sollte an erster Stelle das Gespräch mit dem Vermieter stehen u. nicht das Nachschlagen in Tabellen, um zu schauen, um wieviel Euro die Miete gemindert werden kann.
Vermieter sind meistens keine Sadisten, die ihre Mieter quälen wollen.
Schwarze Schafe gibt es allerdings auf beiden Seiten.
Und wo Rechte sind, sind auch Pflichten u. dies auch auf beiden Seiten.

LG
Mila

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