verwahloste Wohnung von mutter u. schwester (Angehörige)

marianne, Mittwoch, 29.12.2004, 14:28 (vor 7068 Tagen)

Liebe Mitopfer von messies,

meine Mutter war immer sehr schlampig und auch immer zu fein zu putzen, deshalb war ihre Wohnung früher dreckig, aber immer relativ aufgeräumt. Nun wohnt seit einigen Jahren auch meine Schwester mit ihrem kleinen Sohn dort, seitdem ist die Wohnung nur noch eine völlig verdreckte Müllhalde. Ich wohne leider weiter weg und kann mich deswegen nicht richtig kümmern. Jedesmal, wenn ich zu Besuch komme ist der Zustand der Wohnung noch katastrophaler, aber ich darf auch nicht putzen dort oder was wegschmeissen. Meine Mutter kann nichts mehr machen, weil sie im Rollstuhl sitzt und auf die Pflege meiner Schwester angewiesen ist. Nun weiß ich keinen Rat mehr, ich habe meine Schwester immer wieder darauf angesprochen, dass nun endlich entmüllt werden muss, aber sie sieht das nicht ein und will auch keine Hilfe von mir und meinem Mann in Anspruch nehmen, sondern reagiert auf dieses Thema nur aggressiv. Die Wohnung ist derart verwahlost, dass irgendwann auch die Ungeziefer kommen Eventuell wird der Vermieter auch kündigen. Wie können mein Mann und ich die Wohnung entrümpeln und einfach alles wegschmeissen? Man kann sie doch nicht so weiter machen lassen. Kann man da nicht das Gesundheitsamt einschalten?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Marianne

Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester

m., Donnerstag, 30.12.2004, 19:08 (vor 7066 Tagen) @ marianne

Hallo, Marianne!
Ihr könnt das Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht auch das Jugendamt.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Selber entrümpeln ohne Erlaubnis dürft Ihr keinesfalls, das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch oder ähnliches.
Viele Grüße
m.

Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester

Marianne, Dienstag, 04.01.2005, 17:22 (vor 7062 Tagen) @ m.

Hallo, Marianne!
Ihr könnt das Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht auch das Jugendamt.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Selber entrümpeln ohne Erlaubnis dürft Ihr keinesfalls, das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch oder ähnliches.
Viele Grüße
m.

Hallo,
weiß jemand, wie man die Personen unter Betreuung stellen könnte, ob das Messiesyndrom als Grund anerkannt wird und wie man da weiter verfahren müsste.
Beim Gesundheitsamt konnte mir nicht geholfen werden, weil man mir sagte es müssten erst massive Beschwerden von den Nachbarn kommen. Das Jugendamt möchte ich nicht einschalten, weil ich auch nicht will, dass man den Sohn meiner Schwester womöglich dann wegnimmt.
Bitte um Hilfe!
Danke und Gruß
Marianne

Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester

Anneliese, Samstag, 08.01.2005, 23:02 (vor 7057 Tagen) @ marianne

Einfach rein, müll schnappen und raus aus dem fenster damit. ich mein: das dürfte doch kein problem sein? dein muddar sitzt doch eh im rolli, da kann die doch nix machen. versuch mal: sonst guckst du taff? da gibts das manchmal, da kommen dann die ENTRÜMPLER. gegen ein kleines taschengeld reißen die die ganze bude ab... die sind dem ordnungswahn verfallen, auch nicht gesund, aber so gleicht sich alles wieder aus in der Gesellschaft... ruf doch mal bei pro sieben bzw. bei taff an, die helfen immeranneliese

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