wie Lang ist die Frist... (Allgemein)

Birgit @, Dortmund, Dienstag, 27.01.2009, 18:00 (vor 5575 Tagen)

Ich komm heut nach hause, und an meiner Tür klebt ein Brief, man wolle am Donnerstag morgen um 8:00 Uhr an meinen Balkon, die Brüstung erhöhen, ich solle für Zugangsmöglichkeit sorgen.

Ich bin stinksauer.

Weiß jemand von euch zufällig, wie lang im Vorfeld sich ein Vermieter ankündigen muß, um solche Maßnahmen einzuleiten?

info gefunden

Birgit @, Dortmund, Dienstag, 27.01.2009, 18:14 (vor 5575 Tagen) @ Birgit

[http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/320112.html]

und? wie gehst du vor? (n/t)

Odille, Mittwoch, 28.01.2009, 10:58 (vor 5574 Tagen) @ Birgit

- kein Text -

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§ 554 .. . Re: wie Lang ...

Micha @, Mittwoch, 28.01.2009, 11:32 (vor 5574 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit !

Weiß jemand von euch zufällig, wie lang im Vorfeld sich ein
Vermieter ankündigen muß, um solche Maßnahmen einzuleiten?

§ 554 - Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden,
die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie
oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden.
(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren
Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen.
[image] ~ Micha

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