Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung (Angehörige)

Fehlfunktion, Mittwoch, 21.08.2013, 21:46 (vor 3913 Tagen)

Hallo allerseits! [image]

Meine Mutter ist ein(e!?) Messie.
Sie ist volljährig.
Ich auch.
Sie bezieht Hartz-IV.
Bisher ist kein Zeitpunkt absehbar, aber es besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Wohnung verlieren könnte. [image]
Wer übernimmt dann die Kosten für die Entrümpelung etc. pp?!
Kann ich als Verwandte ersten Grades belangt werden?!

Danke!

Gruß

Fehlfunktion

Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

Paladin, Donnerstag, 22.08.2013, 21:39 (vor 3912 Tagen) @ Fehlfunktion

Moin,

unverbindliche Antwort, die meine Meinung wiedergibt, denn ich bin kein Jurist
Bisher ist kein Zeitpunkt absehbar, aber es besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Wohnung verlieren könnte.

Eigentlich nur, wenn hygienische Mängel beispielsweise durch das Gesundheitsamt festgestellt werden. Dann kann eine Zwangsräumung verfügt werden. Sonst nicht. Den Vermieter geht es nichts an, wie jemand lebt.

Wer übernimmt dann die Kosten für die Entrümpelung etc. pp?!

Erstmal das Amt, wenn es denn dazu kommt. Die werden sich aber am Verursacher schadlos halten.

Kann ich als Verwandte ersten Grades belangt werden?!

Nein. Jeder ist für seine Schulden selber verantwortlich. Dritte, auch Angehörige, können dafür nicht in Regress genommen werden. Anders sähe es im Falle einer Erbschaft aus. Dann wärest du als Schuldnernahcvfolge haftbar. In solchen Fällen sollte man eine Erbschaft auch nicht annehmen.

LG vom Paladin

Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

Fehlfunktion, Freitag, 23.08.2013, 00:20 (vor 3911 Tagen) @ Paladin

N'Abend Paladin!
unverbindliche Antwort, die meine Meinung wiedergibt, denn ich bin kein Jurist...
Geht klar! :)
Darf ich trotzdem fragen, wo Du die Infos her hast, vielleicht kann ich dort ja selbst auch nochmal bisschen lesen!?
Eigentlich nur, wenn hygienische Mängel beispielsweise durch das Gesundheitsamt festgestellt werden. Dann kann eine Zwangsräumung verfügt werden. Sonst nicht.
Wie definiert das Gesetz (!?) hygienische Mängel!? Das Gesundheitsamt dürfte ihre Wohnung aber doch gar nicht betreten, wenn sie nicht will!?
Den Vermieter geht es nichts an, wie jemand lebt.
Japp, das ist mir mittlerweile klar.
Was ist aber, wenn er Ereignisse "sammelt" im Sinne von Protokollführen, die außerhalb der Wohnung jedoch innerhalb des Hauses vorkommen?!
Ja, ich weiß, es wär jetzt wichtig, was für Ereignisse, mag ich aber grad nicht drauf eingehen - auch wegen anonym und soErstmal das Amt, wenn es denn dazu kommt. Die werden sich aber am Verursacher schadlos halten.
Okay, interessante Info! Wusste ich nicht. :)
Jeder ist für seine Schulden selber verantwortlich. Dritte, auch Angehörige, können dafür nicht in Regress genommen werden.
Puh, da plumpst ein riesen Felsbrocken von meiner Brust. :O
Insbesondere bei diesem Punkt würde mich interessieren, wo ich das nachlesen kann!?
Vielen Dank bis hierhin schonmal! :)

LG

Fehlfunktion

Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

Paladin, Sonntag, 25.08.2013, 00:23 (vor 3909 Tagen) @ Fehlfunktion

Moin Fehlfunktion,

Darf ich trotzdem fragen, wo Du die Infos her hast, vielleicht kann ich dort ja selbst auch nochmal bisschen lesen!?

das sammelt sich im Laufe der Jahre an... [image] Meine damit, daß du schon einige Erfahrungen brauchst, um zu wissen, wo man was findet... Darum gibt es ja auch das Forum , wo man zu diesem schwierigen Thema Antworten bekommen kann, aber leider auch nicht immer... Es ist eben ein heikles Thema
Wie definiert das Gesetz (!?) hygienische Mängel!? Das Gesundheitsamt dürfte ihre Wohnung aber doch gar nicht betreten, wenn sie nicht will!?

Das ist korrekt. Das Gesundheitsamt hat nicht das Recht, auf einem Wohnungszutritt zu bestehen. Das darf nur auf richterlicher Anordnung passieren, denn die Wohnung gehört zum streng geschützten Bereich eines Menschen. Was die hygienischen Mängel betrifft: Wenn ersichtlich Gefahr für die Nachbarschaft besteht durch Gerüche (Vermüllung) oder gar Ungeziefer, dann muß die Behörde einschreiten. Das darf sie aber nicht aus eigenem Ermessen; ein richterlicher Beschluß ist zwingend.

Was ist aber, wenn er Ereignisse "sammelt" im Sinne von Protokollführen, die außerhalb der Wohnung jedoch innerhalb des Hauses vorkommen?!

Das darf er, solange er diese Informationen nicht publiziert, also Dritten zugänglich macht. Das ändert nichts daran, daß es ihn nichts angeht, wie sein Mieter lebt.

Insbesondere bei diesem Punkt würde mich interessieren, wo ich das nachlesen kann!?

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch); nagel mich aber bitte nicht auf die passenden Paragraphen fest... [image] Da müßtest du im Bereich Schulden und Schuldnerhaftung schauen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist übrigens, daß Ehepartner gegenseitig für ihre Schulden einstehen müssen. Das müssen sie nicht, solange sie keine Gütergemeinschaft vereinbart haben. Denn nach BGB lebt ein verheiratetes Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft; daß heißt, daß der Partner für die Schulden des anderen nicht aufkommen muß.

Zum Abschluß die übliche Klausel: Ich bin kein Jurist: das ist meine persönliche Meinung.

Ist nur wegen der Abmahnmafia, die hinter solchen Dingen eine illegale Rechtsbratung wittern. Und den wollen wir ja keinen Boden bereiten... [image]

LG vom Paladin

Vielen Dank bis hierhin schonmal! :)
LG
Fehlfunktion

Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

Fehlfunktion, Freitag, 30.08.2013, 17:16 (vor 3904 Tagen) @ Paladin

Hallo Paladin,

danke für deine erneute Antwort!
Kann grad nicht auf Details eingehen.
Bin etwas durch den Wind.
Sie hat nun mal wieder einen Wasserschaden verursacht - bis in Wohnung unter ihr.
Vermieter macht bei uns deswegen Alarm.
*seufz*

Gruß

Fehlfunktion

Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

Fehlfunktion, Donnerstag, 26.09.2013, 13:26 (vor 3877 Tagen) @ Fehlfunktion

Hallo,

vor etwas über einer Woche bekam sie nun eine fristlose Kündigung ihrer Wohnung.
Ihr Betreuer, der zum Glück gleichzeitig Anwalt ist, schöpft jetzt die letzten rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest die Zeitspanne bis zu einer potentiellen Obdachlosigkeit, zu verlängern.
*seufz*
Mal sehen, wie es nun weiter geht mit ihr
Gruß

Fehlfunktion

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Wohnungsbesichtigung ... Re: Den Vermieter geht es nichts an, wie ... (o.T.)

Micha @, Montag, 28.04.2014, 14:51 (vor 3663 Tagen) @ Paladin

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