RE: Deine Identität solltest du amtlich beweisen können OT (Allgemein)

Paladin, Donnerstag, 08.10.2020, 18:21 (vor 1921 Tagen) @ Micha

Kann die Mitnahme des Ausweises sinnvoll sein? Ja ;-) *imo*

Ansichtssache... Da stelle ich mal die Gretchenfrage: Wie oft wollte eine befugte Person in den letzten 10 Jahren auf der Straße deinen Ausweis sehen? Bei waren es genau null!

Ich meine jetzt nicht die Fälle damit, wenn ich ein Paket von der Post oder Paketdienst abholen will oder wenn ich einen behördlichen Gang habe. Dann steckt man das Teil eben mit ein. Und selbst das ist nicht immer nötig, wenn man persönlich dort bekannt ist. Bei Post, Paketdiensten und im Rathaus hab ich auch schon ewig keinen Ausweis gebraucht, da dort persönlich bekannt.

Führerschein kam allerdings öfter vor, was aber in der Natur der Dinge liegt, wenn man einen Omnibus fährt.

[...]besteht laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit.

Jein. Das verwechselst du unter Umständen mit dem Sozialversicherungsausweis, denn du bei dir haben mußt bei entsprechenden Tätigkeiten. Es geht ja letztendlich um den Nachweis, daß du ordnugsgemäß für die Tätigkeit angemeldet bist.

Tipp: Kopieren Sie Ausweis, Pass und Führer­schein.
Dass es eine Kopie ist, muss aber zu erkennen sein.
Wenn das Dokument wegkommt, können Sie die Kopie vorlegen.

Selbst das war zeitweilig nach AWG verboten.

LG vom Paladin

--
Chaos ist gemäß des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik unvermeidbar (Die Summe aller Entropien ist immer größer als Null). Die Entropie ist das Maß der Ordnung, und Null ist gleichbedeutend mit völliger Ordnung...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum