Re: OT Berufskolleg Abmeldung (Allgemein)

SAM, Samstag, 02.05.2009, 15:18 (vor 6098 Tagen) @ SAM

Hi!

Sohn kann zwar noch theoretisch bis Montagmorgen die Abmeldung widerrufen, aber was ist, wenn er es dabei belassen will?

Dass ich dann kein Kindergeld mehr für ihn kriege, ist klar.

Wie sieht das aus mit Krankenversicherung oder der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (beides bisher familienversichert)?

Muss er sich dann beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden?

Er hat sich nun auch noch gestern beim Maigang die rechte Hand böse verletzt und musste im Krankenhaus mehrfach genäht werden, Montag muss er zum Arzt und Ende der Woche zum Fädenziehen.

Was müssen wir nun alles beachten und unternehmen? Irgendjemand hier mit Ahnung?

Danke und liebe Grüße,

SAM


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