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Re: Führerschein (Allgemein)

Micha @, Samstag, 01.11.2008, 19:33 (vor 5666 Tagen) @ Odille

Hallo Odille
und auch [image] @ alle anderen !

Ich dachte mal, wenn ich meinen Führerschein nicht mehr finde, werd ich auf der Polizei erschossen.
... "das müssen Sie innerhalb von 2 Wochen auf der nächsten Polizeidienststelle nachzeigen" ...
LG, Odille <--- die momentan auch nicht weiss, wo der Fahrzeugbrief ist

Dazu fiel mir wieder ein : das man doch alle Papiere bei sich führen sollte ...also TÜV ( AU / HU ) Führerschein und Fahrzeugschein ... wegen weil ...

<small>Ich muss nicht alles wisssen , es langt wenn ich weiß wo ich nachschauen [image] <nachfragen> kann</small>

··· 8< ······ schnipp ···

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG<c)Fahrzeug-Zulassungsverordnung - Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren - Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt> => 10 €uro

http://www.wer-weiss-was.de/theme132/article4817190.html
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002
http://www.c-klasse-forum.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=17275
http://www.motor-talk.de/forum/tuev-stempelin-fahrzeugschein-oder-nur-bericht-t1473741....

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_69a_2.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_75.php

······ schnapp ··· >8 ···

§24 StVG
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (174-233)
Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren (174)

=> <big>Information aus dem noch aktuellen Bußgeldkatalog 2008 </big> [/link]

[image] ~ Micha


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