Re: Geschäftsunfähigkeit wg. Messietum? (Angehörige)

Birgit @, Dortmund, Mittwoch, 15.02.2006, 13:26 (vor 6651 Tagen) @ almut

hallo birgit,
ob es "sehr krank" ist, wenn jemand eher seine eigenen rechnungen (nebst mahngebühren)bezahlt als seine forderungen einzutreiben, kann ich nicht beurteilen. was den psychischen aufwand angeht, ist es ja in der tat auch leichter, eigene rechnungen zu bezahlen als sich mit eventuell säumigen kunden rumzuplagen.

Hallo Almut,

danke für die Antwort! :-) Nu, in dem konkreten Fall sind es nicht unbedingt säumige Kunden... es kam zum Jahresende oft vor, dass Leute selbst nachgefragt haben, ob sie nicht endlich ihre Rechnung von vor Monaten bekommen könnten, damit sie ihre eigene Jahresbuchhaltung abschließen können... :-P
Bei einigen Leuten hätte er sogar Bankeinzug und unterlässt es, die Abbuchung einzureichen

offensichtlich ist dieser mensch aber überfordert, es war ja bestimmt nicht immer so. jetzt jedenfalls scheint ihm die situation über den kopf gewachsen zu sein.

Er bekam schon vor bald 30 Jahren von der Bundeswehr bescheinigt, dass er unter Streß nicht belastbar und kaum teamfähig wäre - deswegen wollten sie ihn auch nicht als Zeitsoldat behalten... Es dauerte halt nur leider zu lange, bis meine Freundin merkte, dass ihr Mann wirklich eher ihre ganze Existenz gegen die Wand fährt, bevor er sich helfen lässt oder mal die Finger von manchen Dingen lässt.

Es ist nicht leicht verständlich, dass es für manche Menschen eben nicht "logisch" ist, dass man nicht Zeugs und Zeugs kauft, wenn man wirklich das Geld dafür nicht hat.
Man galubt einfach zu lange nicht, dass Reden nichts hilft, weil man es selbst für so logisch hält, dass die Prioritäten doch anders gesetzt werden müssten
Im Rückschauen betrachtet war es einfach tödlich, dass er vor ca. 12 Jahren seine Festanstellung verlor (nicht teamfähig, zu unbeherrscht, grundlose Wutausbrüche) und dann eben selbständig weitermachte

es gibt vom juristischen standpunkt die möglichkeit einer rechtsbetreuung, die sich ausschließlich auf die finanzen erstreckt.dies bedeutet keine entmündigung. die angehörigen können so etwas anregen (beim gericht), dann wird derjenige untersucht, angehört, er sollte auch selbst einwilligen.sobald er wieder in der lage ist, sich selbst um seine finanziellen angelegenheiten zu kümmern, kann er den betreuer "loswerden".
er kann sich den betreuer selbst aussuchen. in 70% der fälle ist es ein angehöriger, ein freund, ein bekannter,in den restlichen fällen sind es berufsbetreuer, die aber einiges für ihre leistungen beanspruchen. die ehrenamtlichen betreuer bekommen nur eine aufwandentschädigung von ca.300 euro pro jahr.
hier kannst du noch was nachlesen:
http://www.webpsychiater.de/Inhalt/Betreuung/betreuung.html
almut


Aha, danke für den Link :-) Es geht nicht wirklich um Entmündigung, es geht nur darum, nachdrücklichst und ohne "Fluchtweg" für ihn ihm klarzumachen, dass er ja nicht nur sein eigenes Geld verplempert, sondern auch die finanzielle Grundlage und Zukunft seiner Familie zerstört.

Außerdem haben einige Geschäftspartner ihm in gutem Glauben Kredit gewährt und stehen durch seine Zahlungsunfähigkeit (im wörtlichsten Sinne :-P ) nun selbst vor der Insolvenz.

Das ist einfach absolut unsoziales Verhalten, finde ich. So geht man nicht mit den Existenzen Anderer umWäre gut, man könnte dem nun endlich ein Ende machen.


Gruß!

Birgit


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