Re: Re: Zwangsräumung (Angehörige)

Susi, Mittwoch, 14.01.2015, 18:56 (vor 3402 Tagen) @ Susi

Hilfe verspricht in wenigen Ausnahmefällen Paragraf 765a ZPO.
Danach kann der betroffene Mieter beim Vollstreckungsgericht beantragen,
die angedroht Zwangsräumung aufzuheben, zu untersagen oder einstweilen einzustellen,
wenn sie wegen ganz besonderer Umstände für den Mieter eine Härte bedeutet . QUELLE : melano

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<tt>Das Messie-Syndrom ist laut Nüßlein behandelbar – wenn die Therapie auch monate-,
wenn nicht jahrelang dauere. Vollkommen falsch sei es, dem Messie eine Art Radikalkur
per Zwangsräumung der vermüllten Wohnung zu verordnen. "Das bewirkt genau das Gegenteil:
In einem neuen Wohnraum fängt das Problem sofort wieder von vorne an."</tt> QUELLE : http://www.welt.de


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