Re: Re: Zwangsräumung (Angehörige)

Saskia, Donnerstag, 15.01.2015, 19:01 (vor 3401 Tagen) @ Susi

Genau das ist aber passiert. Ich weiss das. Aber das Gericht etc. nicht. Alle haben davon gewusst, dass er krank ist Ärzte, Familie, Ämter, ehemalige Betreuer etc. und keiner konnte helfen. Es ist unglaublich wie sowas zugelassen werden kann. Es geht nicht nur um die Wertgegenstände, die da entsorgt wurden bzw. von der Entrümpelungsfirma sogar weiterverkauft werden. Es geht um Erinnerungen aus der Kindheit Fotos etc. die man nie wieder bekommen kann. Es tut weh, darum zu wissen, dass keiner helfen wollte oder konnte. Mein Herz blutet.


Hilfe verspricht in wenigen Ausnahmefällen Paragraf 765a ZPO.
Danach kann der betroffene Mieter beim Vollstreckungsgericht beantragen,
die angedroht Zwangsräumung aufzuheben, zu untersagen oder einstweilen einzustellen,
wenn sie wegen ganz besonderer Umstände für den Mieter eine Härte bedeutet . QUELLE : melano
+
Das Messie-Syndrom ist laut Nüßlein behandelbar – wenn die Therapie auch monate-,
wenn nicht jahrelang dauere. Vollkommen falsch sei es, dem Messie eine Art Radikalkur
per Zwangsräumung der vermüllten Wohnung zu verordnen. "Das bewirkt genau das Gegenteil:
In einem neuen Wohnraum fängt das Problem sofort wieder von vorne an." QUELLE : http://www.welt.de


gesamter Thread:

 

powered by my little forum