Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester (Angehörige)
Hallo, Marianne!
Ihr könnt das Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht auch das Jugendamt.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Selber entrümpeln ohne Erlaubnis dürft Ihr keinesfalls, das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch oder ähnliches.
Viele Grüße
m.
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- verwahloste Wohnung von mutter u. schwester -
marianne,
29.12.2004, 14:28
- Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester -
m.,
30.12.2004, 19:08
- Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester - Marianne, 04.01.2005, 17:22
- Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester - Anneliese, 08.01.2005, 23:02
- Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester -
m.,
30.12.2004, 19:08