Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester (Angehörige)

m., Donnerstag, 30.12.2004, 19:08 (vor 7066 Tagen) @ marianne

Hallo, Marianne!
Ihr könnt das Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht auch das Jugendamt.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Selber entrümpeln ohne Erlaubnis dürft Ihr keinesfalls, das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch oder ähnliches.
Viele Grüße
m.


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