Re: verwahloste Wohnung von mutter u. schwester (Angehörige)

Marianne, Dienstag, 04.01.2005, 17:22 (vor 7062 Tagen) @ m.

Hallo, Marianne!
Ihr könnt das Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht auch das Jugendamt.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Selber entrümpeln ohne Erlaubnis dürft Ihr keinesfalls, das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch oder ähnliches.
Viele Grüße
m.

Hallo,
weiß jemand, wie man die Personen unter Betreuung stellen könnte, ob das Messiesyndrom als Grund anerkannt wird und wie man da weiter verfahren müsste.
Beim Gesundheitsamt konnte mir nicht geholfen werden, weil man mir sagte es müssten erst massive Beschwerden von den Nachbarn kommen. Das Jugendamt möchte ich nicht einschalten, weil ich auch nicht will, dass man den Sohn meiner Schwester womöglich dann wegnimmt.
Bitte um Hilfe!
Danke und Gruß
Marianne


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