Re: Kennt sich jemand mit den Folgen bei Anzeige (evtl auch .Körperverletzung) aus?? (Angehörige)

Paladin, Dienstag, 13.04.2010, 14:15 (vor 5140 Tagen) @ marima

Mein Vater ist schon immer Messie gewesen, im Laufe der Jahre ist es immer schlimmer geworden. Jetzt ist es so weit, dass es zu einer anonymen Anzeige (vermutlich d. Nachbarn) gekommen ist- und er das Grundstück zu einer best. Frist "räumen" muss- auf dem unter andeerem auch Automüll und Schrott lagert.
ER ist natürlich uneinsichtig und erkennt nicht wie krank er ist. Hält das alles für Reichtümer, die die böse Umwelt ihm nehmen will..... Meine Mutter und der Rest der Familie leiden seit Jahren wie Sau ..(. muss ich ja hier bestimmt nicht erklären, kennt wohl jeder HIER ) ..
DAs Grundstück gehört meinen Eltern gemeinsam. DA wir alle aus Erfahrung wissen, wie mein Vater auch Behörden und Fristen nicht ernst nimmt, überlegen wir uns nun schon einmal wie es weitergehen kann- wird..könnnte. Es ist absehbar, dass er aggressiv wird und alles an meiner Mutter auslässt, ihr die Schuld an der Anzeige gibt, obwohl sie wirklich nichts damit zu tun kann. ( Sie wäre ja blöde, denn sie haftet ja mit)
Womit ist -abgesehen von Ordnungsgeld -zu rechnen??Gibt es automatisch eine Gerichtsverhandlung-oder wird naCH VERSTRICHENER fRISR geräumt'? Wer zahlt das, wenn meine Eltern das nicht können? wird dann DEREN hAUS zwangsversteigert??

Moin,

zunächst möchte ich einmal klarstellen, daß Messietum keine Krankheit ist
Wie Violine schon schrob, ist nicht klar ersichtlich, weswegen überhaupt eine Anzeige erfolgte und warum was geräumt werden soll und auf wessen Veranlassung... ich schließe mich da Violines Interpretation an, daß diese Räumu7ng möglicherweise vom Amts wegen veranlaßt wurde wegen Gefährdung der Umwelt.

Grundsätzlich ist erstmal ein Widerspruch einzulegen um überhaupt zu klären, was da nun genau anliegt. Solange ein Widerspruchsverfahren käuft, passiert erst mal gar nix
Ein rechtlich relevante Aussage und eine daraus resultierende Vorgehensweise kann allerding nur ein Abwalt beurteilen oder empfehlen. Dazu kannst du vorab für wenig Geld eine Anfrage im Anwaltsportal frag-einen-anwalt.de stellen
LG vom Paladin


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