Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung (Angehörige)

Paladin, Donnerstag, 22.08.2013, 21:39 (vor 3911 Tagen) @ Fehlfunktion

Moin,

unverbindliche Antwort, die meine Meinung wiedergibt, denn ich bin kein Jurist
Bisher ist kein Zeitpunkt absehbar, aber es besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Wohnung verlieren könnte.

Eigentlich nur, wenn hygienische Mängel beispielsweise durch das Gesundheitsamt festgestellt werden. Dann kann eine Zwangsräumung verfügt werden. Sonst nicht. Den Vermieter geht es nichts an, wie jemand lebt.

Wer übernimmt dann die Kosten für die Entrümpelung etc. pp?!

Erstmal das Amt, wenn es denn dazu kommt. Die werden sich aber am Verursacher schadlos halten.

Kann ich als Verwandte ersten Grades belangt werden?!

Nein. Jeder ist für seine Schulden selber verantwortlich. Dritte, auch Angehörige, können dafür nicht in Regress genommen werden. Anders sähe es im Falle einer Erbschaft aus. Dann wärest du als Schuldnernahcvfolge haftbar. In solchen Fällen sollte man eine Erbschaft auch nicht annehmen.

LG vom Paladin


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