Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung (Angehörige)

Paladin, Sonntag, 25.08.2013, 00:23 (vor 3909 Tagen) @ Fehlfunktion

Moin Fehlfunktion,

Darf ich trotzdem fragen, wo Du die Infos her hast, vielleicht kann ich dort ja selbst auch nochmal bisschen lesen!?

das sammelt sich im Laufe der Jahre an... [image] Meine damit, daß du schon einige Erfahrungen brauchst, um zu wissen, wo man was findet... Darum gibt es ja auch das Forum , wo man zu diesem schwierigen Thema Antworten bekommen kann, aber leider auch nicht immer... Es ist eben ein heikles Thema
Wie definiert das Gesetz (!?) hygienische Mängel!? Das Gesundheitsamt dürfte ihre Wohnung aber doch gar nicht betreten, wenn sie nicht will!?

Das ist korrekt. Das Gesundheitsamt hat nicht das Recht, auf einem Wohnungszutritt zu bestehen. Das darf nur auf richterlicher Anordnung passieren, denn die Wohnung gehört zum streng geschützten Bereich eines Menschen. Was die hygienischen Mängel betrifft: Wenn ersichtlich Gefahr für die Nachbarschaft besteht durch Gerüche (Vermüllung) oder gar Ungeziefer, dann muß die Behörde einschreiten. Das darf sie aber nicht aus eigenem Ermessen; ein richterlicher Beschluß ist zwingend.

Was ist aber, wenn er Ereignisse "sammelt" im Sinne von Protokollführen, die außerhalb der Wohnung jedoch innerhalb des Hauses vorkommen?!

Das darf er, solange er diese Informationen nicht publiziert, also Dritten zugänglich macht. Das ändert nichts daran, daß es ihn nichts angeht, wie sein Mieter lebt.

Insbesondere bei diesem Punkt würde mich interessieren, wo ich das nachlesen kann!?

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch); nagel mich aber bitte nicht auf die passenden Paragraphen fest... [image] Da müßtest du im Bereich Schulden und Schuldnerhaftung schauen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist übrigens, daß Ehepartner gegenseitig für ihre Schulden einstehen müssen. Das müssen sie nicht, solange sie keine Gütergemeinschaft vereinbart haben. Denn nach BGB lebt ein verheiratetes Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft; daß heißt, daß der Partner für die Schulden des anderen nicht aufkommen muß.

Zum Abschluß die übliche Klausel: Ich bin kein Jurist: das ist meine persönliche Meinung.

Ist nur wegen der Abmahnmafia, die hinter solchen Dingen eine illegale Rechtsbratung wittern. Und den wollen wir ja keinen Boden bereiten... [image]

LG vom Paladin

Vielen Dank bis hierhin schonmal! :)
LG
Fehlfunktion


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