Re: Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung (Angehörige)

Fehlfunktion, Freitag, 23.08.2013, 00:20 (vor 3912 Tagen) @ Paladin

N'Abend Paladin!
unverbindliche Antwort, die meine Meinung wiedergibt, denn ich bin kein Jurist...
Geht klar! :)
Darf ich trotzdem fragen, wo Du die Infos her hast, vielleicht kann ich dort ja selbst auch nochmal bisschen lesen!?
Eigentlich nur, wenn hygienische Mängel beispielsweise durch das Gesundheitsamt festgestellt werden. Dann kann eine Zwangsräumung verfügt werden. Sonst nicht.
Wie definiert das Gesetz (!?) hygienische Mängel!? Das Gesundheitsamt dürfte ihre Wohnung aber doch gar nicht betreten, wenn sie nicht will!?
Den Vermieter geht es nichts an, wie jemand lebt.
Japp, das ist mir mittlerweile klar.
Was ist aber, wenn er Ereignisse "sammelt" im Sinne von Protokollführen, die außerhalb der Wohnung jedoch innerhalb des Hauses vorkommen?!
Ja, ich weiß, es wär jetzt wichtig, was für Ereignisse, mag ich aber grad nicht drauf eingehen - auch wegen anonym und soErstmal das Amt, wenn es denn dazu kommt. Die werden sich aber am Verursacher schadlos halten.
Okay, interessante Info! Wusste ich nicht. :)
Jeder ist für seine Schulden selber verantwortlich. Dritte, auch Angehörige, können dafür nicht in Regress genommen werden.
Puh, da plumpst ein riesen Felsbrocken von meiner Brust. :O
Insbesondere bei diesem Punkt würde mich interessieren, wo ich das nachlesen kann!?
Vielen Dank bis hierhin schonmal! :)

LG

Fehlfunktion


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