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Thema: Zuzahlungsbefreiung (Allgemein)

Micha @, Donnerstag, 10.03.2022, 19:18 (vor 776 Tagen) @ Kirschblüte

Hallo Kirschblüte, Uschi und MitleserInnen

– Du kannst Dich erkundigen, ob Du/Ihr evtl. rückwirkend auch für 2020 und evtl. 2019 diese Befreiung beantragen kannst? Ich weiß nicht, ob da zwei oder drei Jahre gelten?


Ich meinte gelesen zu haben, dass man die Belege nur ca. 8 Wochen einreichen kann. Da aber nie jemand an diese Möglichkeit gedacht hat, hat auch nie jemand Belege gesammelt. (Man muss dann z.B. auch darauf achten, dass bei Rechnungen aus der Apotheke der Name vermerkt ist).

Ich konnte von meiner Apotheke einen Jahres-Ausdruck aller meiner "Besuche" erhalten:
mit Datum, Artikel, Preis, bezahltem Be(i)trag UND dokumentierter Quelle = Apothekenstempel

M i c h a

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Du kannst die Brandung nicht aufhalten, aber du kannst surfen lernen.


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