Re: Smilie-Reparatur bzw. Wünsche per Mail (Allgemein)

Rumpel, Freitag, 06.03.2009, 02:08 (vor 5676 Tagen) @ Odille

Huhu Micha,
*öhm* Ich DAU ... wie sende ich Gif´s

zb von einem Server der bald abschaltet ?[/i]

Soferns technisch erlaubt ist:
- smiley mit rechter maustaste anklicken
- "grafik speichern unter"
- auf Rechner speichern
- mail an paladin und datei in anhang

technisch geht das immer, wenn man einen Mozilla-Browser benutzt (Seamonkey, Firefox, etc.) kann man den Browser so konfigurieren, daß keine Website Rechtsklick verbieten kann, oder die Statuszeile überdecken, oder andere beliebte Tricks den Surfer irrezuführen.

juristisch stellt sich das Problem, ob die Smilies gemeinfrei sind, einer freien Lizenz unterliegen, oder per Urheberrecht geschützt sind. Letzteres kann teuer werden.
Wenn, dann sollte man von den Seiten des Urhebers downloaden, wenn der das erlaubt hat. Wenn man von einer Website runterlädt die das Bild selbst geklaut hat, schützt das nicht vor teuren Abmahnungen und Schadensersatzgeldern.

Original-Produktfotos: Nicht ohne Erlaubnis für eBay-Auktionen

Der Titel ist irreführend. Der Beklagte hatte seinen Navigator bei ebay verhökert, und das Angebot mit einem Foto versehen, was nicht von der Navigator-Hersteller-Website, sondern von der eines Fotografen runtergeladen war. Der Hersteller hätte wohl nicht geklagt, auch wenn er das Recht dazu gehabt hätte. JEDES Foto unterliegt dem Urheberrecht, besondere Schöpfungshöhe ist (nur bei Fotos) nicht nötig.

Rumpel


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