Re: Das Problem mit der Garantie... (Allgemein)

Rumpel, Sonntag, 31.10.2010, 13:41 (vor 5532 Tagen) @ Uschi

Hallo Marle, hallo Rumpel,
solange Garantie auf ein Gerät ist, würde ich es nicht aufschrauben, da doch dadurch der Garantieanspruch erlischt, oder nicht?

Nein, der Garantieanspruch erlischt nur, wenn du den Schaden verursacht hast durch einen unsachgemäßen Eingriff.
Deswegen sind PCs manchmal verplompt, versiegelt oder so. Aber du darfst das Ding aufschrauben um z.B. zusätzliche Speicherriegel einzusetzen.
Das Problem beim Eingriff: natürlich versucht der Händler sich damit rauszureden du hättest den Schaden verursacht.
Aber es gibt ja auch Eingriffe die man nicht sieht, manche Geräte kann man aufschrauben ohne Spuren zu hinterlassen.

Geräte vom Discounter haben meist 3 Jahre Garantie, aus dem Elektroladen meist 2 Jahre.

Garantie ist freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung gegen den Händler der dir das verkauft hat. Aus diesem Grund brauchst du die Quittung, damit der Händler sieht, das er haften muß. Ob er das dann selbst repariert, an den Hersteller (nach China?) zur Reparatur einschickt ist für dich uninteressant. Wenn der Händler pleite ist, hast du Pech gehabt, wenn der Händler pleite geht während dein Gerät bei ihm zur Reklamation ist, hast du ein Problem, das du mit dem Konkursverwalter klären mußt.

Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler dir beweisen, daß du schuld bist am Geräteschaden, in den folgenden 18 Monaten müsstest du dem Händler beweisen, daß der Schaden konastruktiv bedingt ist oder so, normale Abnutzung kannst du nicht reklamieren, nur unnormale Abnutzung. Wenn eine Uhrenbatterie keine 2 Jahre hält ist das kein Grund zur Reklamation, wenn sie keine 2 Wochen hält ist das mit Sicherheit ein Grund zur Reklamation.

Da Marle beide Geräte dieses Jahr gekauft hat, müsste somit auf beide Geräte noch ein Garantieanspruch bestehen.

Wenn sie die Quittungen vom Händler hat.
Bei den Pulsuhren oder Weckern vom ALDI steht das Verkaufsdatum auf dem Gehäuse aufgedruckt, in der Bedienungsanleitung steht eine Serviceadresse. Natürlich kannst du die defekten Geräte beim ALDI abgeben, wenn du eine Quittung hast. Ich glaube nicht, daß ein Händler dich verpflichten kann, woanders hinzugehen.

Die Serviceadresse in den Bedienungsanleitungen versichert auch innerhalb der Garantiezeit kostenlos zu reparieren und die Versandkosten zu übernehmen, aber sie verlangen von dir die Originalquittung, oder zumindest eine Fotokopie, zum Beweis daß du ein Recht auf Reparatur hast. (Du könntest das Gerät ja auch geklaut haben)

Selbst auf Schuhe und andere Gegenstände hat man zumindest einen Anspruch von 6 Monaten. Wir haben schon mal Schuhe nach ca. 4 Wochen getauscht, weil eine Obernaht schlecht verarbeitet war und sich von alleine auftrennte. ... wollte ich nur mal so geschrieben haben.

Ja, das sind die 6 Monate, wo der Händler in der Beweispflicht ist. Du kannst es aber auch danach noch probieren.
Mein Sportschuhhändler nimmt Reklamationen auch noch wesentlich später an.

Genaue Garantieansprüche kann man sicher im Netz finden, bzw. steht auf der Garantiekarte des jeweiligen Gerätes.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Hier ein paar gegoogelte Links dazu:

Wikipedia: Gewährleistung</>
[link=http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie]Wikipedia: Garantie</>
[link=http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm]Stellungnahme eines Gebrauchtcomputerhändlers</>
[link=http://www.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html]arbeiterkammer.at: Was tun?

Google: Gewährleistung

LG Rumpel

Disclaimer: Ich bin kein Jurist, und dies war keine Rechtsberatung, sondern nur meine freie Meinung zum Thema.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum