Re: Off Topic: Extrem hohe Nebenkostennachzahlung (Allgemein)

Peter, Montag, 18.08.2008, 12:48 (vor 6049 Tagen) @ Anke

Hallo Anke,

ich habe eben mal für dich nachgeschaut:

"Wichtig: Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. die Zusendung von Kopien, kann der Mieter eine geforderte Nachzahlung verweigern, denn die Abrechnung ist dann nicht fällig (LG Essen DWW 96, 371)."

nachzulesen hier unter Buchstabe V: Verweigerung der Einsicht

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm

An anderer Stelle wird auch empfohlen, die Zahlung erstmal nur "unter Vorbehalt" zu tätigen, bis die Sache geklärt ist.

Viel Erfolg!

Peter


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