Re: Off Topic: Extrem hohe Nebenkostennachzahlung - Land unter! (Allgemein)

Siebenschläfer, Mittwoch, 20.08.2008, 00:45 (vor 6348 Tagen) @ Anke

Hallo Anke,

wenn die Forderung berechtigt ist, muss imo die ARGE sie auch übernehmen,
die Überprüfung der Berechtigung würde ich den Fachleuten vom Mieterverein überlassen.
(Leider sehr bürokratisch und wartezeitlastig in deren Sprechstunde.)

Ich habe selber gerade dazugelernt, daß, obwohl man 1 Jahr Zeit zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hat,
es andererseits eine allgemeine 30-Tagefrist zur Zahlung gibt,
während derer man Widerspruch gegen strittige Abrechnungsposten einlegen sollte,
was dann evtl. einen Aufschub gegen die in Verzugssetzung bewirkt (?) - siehe dazu folgenden link:

http://www.mdr.de/umschau/517825.html

LG, 7s


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