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OT: Schnee schippen - Verordnungen und Gesetze (Allgemein)

Ruth @, Donnerstag, 14.01.2021, 11:00 (vor 1169 Tagen) @ Donna

Darüber habe ich gestern so vor mich hin philosophiert:

Auf den Bürgersteigen vor den Häusern ist Schneeräumen wegen möglicher drohender Unfallgefahr gesetzlich verordnet - in D, Au und CH , je nach Verwaltungsbezirk unterscheiden sich die gesetzlichen Verordnungen ein wenig,
aber grundsätzlich ist es ein absolutes Muss.
Sollte jemand verunfallen, wird der , der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist, dafür haftbar gemacht.

Meistens kann man eine andere Person beauftragen, das Schneeräumen auf den Bürgersteigen zu übernehmen.

Gesetzt den Fall, ich muß in Quarantäne, weil ich eine ansteckende Erkrankung in mir trage,
die die gesundheit anderer Menschen schwer schädigen könnte,
und ich halte diese Quarantäne ein,

bin jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage,
eine Person zu bestimmen,
die währenddessen Schnee für mich räumen wird...

und einer verunfallte auf 'meinem' glatten Schnee ...


Was geht da vor ?:
Meine Pflicht, die anderen vor der Quarantänekrankheit zu beschützen
oder meine Pflicht die Menschen auf meinem Trottoir vor Unfällen zu schützen ?


Und sag mir keiner, das sei nur in meinem Kopf ein philosophisches Problem
- das ist jetzt und hier in Europa eine tatsächlich vorhandene rechtliche Schwierigkeit.


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