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OT: Schnee schippen - Verordnungen und Gesetze (Allgemein)

Ruth @, Donnerstag, 14.01.2021, 11:17 (vor 1192 Tagen) @ Sonne

Hallo Sonne ,

hatte heute Morgen schon ein Kontroll-Anruf vom Gesundheitsamt wie es mir geht.
Da habe ich gerade mal nachgefragt ob ich draußen Schnee schippen darf und was
hat die Dame mir erzählt: Das wurde sie noch nie gefragt, aber da ich ja auch raus
in meinen Garten oder auf den Balkon dürfte, kann ich auch Schnee schippen gehen,
denn ich verlasse ja nicht das Grundstück.

Die dame arbeitet als Hänschen auf dem gesundheitsamt und ist nicht Hans;
sie gibt selbst zu, dass sie keine Ahnung hat.

Trottoir darfst Du als Eigentümer bezahlen, wenn das Bauamt repariert,
aber Trottoir ist definitiv öffentlicher Raum.

Möglicherweise kann man das in einem 200-Seelen-Dorf so handhaben;
in bevölkerungsreichen Landstrichen jedoch kann so nicht argumentiert werden...


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