(o.T.)Versicherungsschaden, lang@Peter (Allgemein)

Sakem, Freitag, 15.08.2008, 20:53 (vor 6352 Tagen) @ Peter

ich habe die Sache mit dem Auto nicht von Anfang an verfolgt. Falls die gegnerische Versicherung zahlen muss, kannst du auch Nutzungsausfall und eine Aufwandspauschale für deinen Arbeit geltend machen. Man kann auch alles durch einen Anwalt regeln lassen. Vielleicht hilft es dir, bei dieser ungeliebten A-Aufgabe, dir für heute nur vorzunehmen, alle Unterlagen bereit zu legen und max. 10 min daran zu arbeiten. Mir hilft das manchmal, um die Blockade zu durchbrechen, und falls es nicht hilft, so hast du wenigstens angefangen und hast morgen einen besseren Start.
Kopf hoch!


Hallo Peter,

Nach genau der Methode verfahre ich bereits die ganze Woche.
- Unterlagen vom ADAC gesucht und gefunden (Mitgliedsnummer)
- Unterlagen Kfz-Rechtsschutz gesucht und gefunden
- Anruf beim ADAC-Rechtsschutz
- Anruf Rechtsberatung (telef. Rechtsberatung des ADAC)
- Gedächtnisprotokoll geschrieben, korrigiert und ausgedruckt
- Monatskarte besorgt
- Anruf gegnerische Versicherung
- Anruf meine Versicherung
- Zum Unfallort gefahren, Fotos vom Unfallort gemacht, entwickeln lassen, eingeklebt, beschriftet
- Wagen in die Werkstatt gefahren
- Wagen ausgeräumt
- Gutachter beauftragt, Gutachten gelesen und nicht verstanden
- Anruf beim Gutachter und mir erklären lassen
- Pers. Gespräch mit der Werkstatt, mein bekannter Kfz-Meister seit 10 Jahren
- Pers. Gespräch bei der Anwältin
- Verwarnungsgeld-Post kopiert und an RA abgeschickt,
mit Widerspruch beauftragt
- beim Hausarzt gewesen und mir Überweisung abgeholt
- zum Unfallarzt gefahren
- Erneut zum Unfallarzt zur Kontrolle und Weiterbehandlung

[image] Jetzt muss ich die beiden Fragebögen der Versicherungen ausfüllen,
den Unfallhergang schriftlich schildern und die Fotos beifügen.
Dann alles kopieren, eintüten und wegschicken.

Ich habe ja das Gedächtnisprotiokoll vorzuliegen.
Ich soll den Text auf 1/4 kürzen.
Wäre alles machbar, wenn der Schreibtisch nicht wäre.

Das mit dem Nutzungsausfall und Aufwandentschädigung ist
wohl nicht möglich. In meinem Beruf sind gerade Ferien.
Ich habe zwar keinen Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit [image],
werde aber wahrscheinlich dafür keine Entschädigung bekommen.

Außerdem ist es ein strittiger Fall.
Obwohl der Unfallgegner mir auf seiner Gegenfahrbahn
rückwärtsfahrend im mein Auto gefahren ist.
Obwohl ich auf dem Bürgersteig gebremst habe
behauptet er, dass ich ihm die Vorfahrt genommen hätte.
Ich WOLLTE aus einer Ausfahrt fahren, sah ihn, bremste noch vor der Bordsteinkante.
Mein Auto kam mit der Schnautze auf der Fahrbahn zum Stehen.
ER FUHR in mein stehendes Auto.
Ich saß wie hypnotisiert, wie ein Hase vor der Schlange und dachte:
der kann mir doch nicht reinfahren! Der sieht mich gar nicht!
Er hat seine Rückwärtsfahrt beschleunigt und ist mir volle Kanne in meinen Bug gefahren.
Zum Glück bin ich nicht losgefahren, denn dann hätte es mich voll auf der Fahrertür erwischt..
Die Angst sitzt mir immer noch in den Knochen.

Mein Wagen hat einen Totalschaden und er nur eine kleine Beule am
hinteren Blinker.
Seine Beifahrerin arbeitete mal bei der VersicherungSie hat mir gleich die Schuld zugewiesen und ich hatte noch mit
dem Schock zu tun, so dass ich gar nicht gleich widersprechen konnte.
Das ist wie bei dem Ostereierspiel: Man muss zwei hartgekochte Eier
zusammenstoßen. Dessen Ei zerbeult ist hat verloren.

Mein Sohn sollte den Wagen in einem halben Jahr zu seinem Führerschein bekommenEine Reperatur lohnt nicht.
Der Wagen ist werkstattgepflegt und hat unterdurchschnittlich wenige Kilometer runter.
Er hat gerade frischen TÜV und eine 800,00 EUR-Reperatur hinter sich. Na toll!
Ich hab keine Ahnung vom Gebrauchtwagenkauf.
Diese finanzielle Sonderausgabe war auch nicht eingeplant.
Alles Sch
Ich könnte heulen.
Aber danke, für dein Posting.
Das hilft schon.
.
Sakem

P.S.: Mein Sohn sagt:
Alles neu!
Arbeit neu, Wohnung neu, Auto neuDas nenne ich jugendlichen Optimismus!! [image]


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